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Solarstrom zuhause ordnet die Fakten ein: Was bedeutet das konkret für Schweizer Hauseigentümer? Hier die wichtigsten Punkte, neutral aufbereitet — ohne Verkaufsdruck.
Ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) ist ein im Schweizer Energiegesetz seit 2018 verankertes Modell, das es mehreren Endverbrauchern auf einem gemeinsamen Grundstück erlaubt, sich zu einer einzigen Strom-Bezugseinheit gegenüber dem lokalen Elektrizitätswerk (EVU) zusammenzuschliessen. Praktisch bedeutet das: Eine PV-Anlage auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses kann ihren Strom direkt an alle Mietparteien oder Stockwerkeigentümer abgeben — ohne dass der Strom zuerst ins öffentliche Netz eingespeist und wieder eingekauft werden muss.
Der ökonomische Vorteil ist erheblich: Statt für eingespeisten Strom nur 8–10 Rp / kWh zu erhalten, wird der gleiche Strom innerhalb des ZEV zu typischerweise 22–28 Rp / kWh an die Bewohner verrechnet. Für die Bewohner ist das immer noch günstiger als der EVU-Tarif (32+ Rp), und für die Eigentümergemeinschaft entsteht ein deutlich höherer Ertrag.
Voraussetzungen für einen rechtskonformen ZEV:
Im klassischen Modell (ohne ZEV) bekommt der Eigentümer der PV-Anlage einen Einspeisetarif vom EVU, die Mieter beziehen separat Strom zu vollen Tarifen. Der Wert des Solarstroms geht weitgehend an das EVU verloren. Mit einem ZEV bleiben die Erlöse innerhalb der Liegenschaft:
Wer einen ZEV gründet, übernimmt einige Aufgaben, die sonst das EVU erledigt:
Annahmen: 6 Wohnungen à 4'000 kWh / Jahr = 24'000 kWh Gesamtverbrauch. PV-Anlage 30 kWp = 28'000 kWh Jahresproduktion. Investition CHF 60'000 + MeVeR CHF 7'000 = CHF 67'000. KLEIV: CHF 9'950.
Bei sehr kleinen Anlagen (unter 10 kWp) oder bei MFH mit überwiegend Tagesverbrauch (Büro-Wohnnutzung gemischt) ist der Mehraufwand für die ZEV-Verwaltung manchmal nicht gerechtfertigt. Auch bei stark zersplitterter Stockwerkeigentum-Struktur kann die Einigung der Eigentümergemeinschaft schwierig sein. Eine seriöse Beratung klärt das vor der Investitionsentscheidung.